Durch die neuen gesetzlichen Verordnungen aus den letzten Jahren verschärft sich auch die Anforderung für die Fahrsiloanlagen. Diese Vorschriften findet man in der AwSV (Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffe) und die Verordnung für JGS (Jauche, Gülle, Silagesickersaft) wieder. Deshalb ist es wichtig, dass ein Fachbetrieb die Instandsetzung der Fahrsiloanlage übernimmt.
Wir haben die Zertifizierung nach §62 WHG und über 20 Jahre Erfahrung in diesem Bereich.
Zu unseren Arbeiten gehört die Fugenabdichtung und die Beschichtung der Betonfläche. Dabei verwenden wir ausschließlich zugelassene Produkte.
Spachtelarbeiten